Förderung Dritter

Die Bürgerstiftung Göttingen fördert Projekte Dritter, wenn diese

  • die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an kulturellen Vorhaben ermöglichen (z.B. Schultheater- und  Schulmusikaufführungen)
  • in Göttingen oder dem unmittelbaren Umland stattfinden
  • von einem gemeinnützigen Träger verantwortet werden

Sach- und Geldmittel für Einzelpersonen werden nicht bereitgestellt. Förderanfragen sollten im Rahmen von € 250 bis € 1.000 gestellt werden. In Einzelfällen kann eine gegebenenfalls auch umfangreichere Förderung über eine unserer Treuhandstiftungen in Betracht kommen. Sprechen Sie uns an!