Eine Bürgerstiftung ist darauf angelegt, ihre Fördermöglichkeiten durch Zustiftungen zum Stiftungskapital ständig zu verbessern. Da die Bürgerstiftung auf Dauer - für viele Generationen - errichtet worden ist, kommt sie als Erbin und Vermächtnisnehmerin für alle diejenigen in Frage, die Teile ihres Vermögens gemeinnützigen Zwecken zuwenden wollen, ohne dass das Vermögen verbraucht wird. Die Zuwendung zum Kapital der Stiftung ist erbschafts- und schenkungssteuerfrei.
Möglich sind auch Zustiftungen in Form von unselbständigen Unterstiftungen, die unter dem Dach der Bürgerstiftung Göttingen mit eigenem Namen und zweckgebunden geführt werden können.
Darüber hinaus informieren wir Sie gerne über weitere Möglichkeiten sich am Stiftungskapital zu beteiligen oder gezielt Projekte zu unterstützen.
Nachdem der Deutsche Bundestag den Entwurf für ein "Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements" bereits am 6. Juli 2007 verabschiedet hat, stimmte nun auch der Bundesrat in seiner Sitzung am 21. September 2007 diesen Reglungen zu. Damit ergeben sich rückwirkend zum 1. Januar 2007 insbesondere für gemeinnützige Stiftungen wie Bürgerstiftungen erhebliche steuerliche Vorteile.
Um dem Reformziel "die Zivilgesellschaft zu stärken und bürgerschaftliches Engagement zu fördern" näher zu kommen, wurden nicht nur Freibeträge für die ehrenamtliche Tätigkeit eingeführt oder angehoben, wie z. B. der so genannte Übungsleiterfreibetrag. Auch das Spendenrecht wurde vereinfacht und Bürokratie abgebaut.